ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Steffen Schäfer, Sport- und Bewegungstherapeutischer Trainer für Einzel & Gruppentraining
Paßkamp 41, 46414 Rhede-- nachfolgend Anbieter -


1. Geltungsbereich
(1) Die unter Steffen Schäfer angebotenen Leistungen des Anbieters im Rahmen der Planung und Durchführung von Seminaren, Retreat, Einzel- wie auch Gruppentraining und Trainings-Camps erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

(2) Verträge werden ausschließlich mit volljährigen Vertragspartner*innen geschlossen.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB der bestellenden Person haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu.


2. Anmeldungen
(1) Eine Vertragspflicht entsteht durch die eigenhändige Unterschrift der teilnehmenden Person auf dem
Anmeldeformular. 

(2) Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person die Geltung dieser Teilnahmebedingungen an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 

(3) Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 3 Werktagen durch Zusendung einer Anmeldebestätigung annehmen. Der Anbieter wird den Kunden/die Kundin über eine Ablehnung etwa wegen Erreichens der maximalen Teilnehmerzahl per E-Mail informieren.


3. Zahlung, oder Verzug
(1) Das Teilnahmeentgelt ist unbar und vollständig vor Veranstaltungsbeginn nach den Punkten 4-6 zu entrichten. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Ausschreibung des Anbieters dargestellten Preise.

(2) Das Recht zur Teilnahme an den Seminaren, Einzel- wie auch Gruppentraining und Trainings-Camps, Retreat, Kurse, Workshop, des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden/der Kundin ist der Anbieter berechtigt, Verzugszahlungen in Höhe von 25 Prozent des gesamt Betrages einzubehalten oder einzufordern.

(4) Es gilt eine Zahlung in Höhe des gesamten Betrages, Zeitnah bis jedoch spätestens innerhalb der nächsten 10 Tage nach Anmeldung. 

(5) Bei Stornierung innerhalb bis 14 Tage vor Beginn des Seminars, Kurse, Camps, Personaltraining sind 25% des gesamten Betrages zu begleichen, oder wird
einbehalten.

(6) Absage (bei Trainingscamp`s, Retreat, Workshop, Kurse) hat nur mit ärztlichen Attest zu erfolgen, die Zahlung in Höhe von 25% des gesamten Betrages (bei allen angebotenen Sachen, wie  z.B. Einzel, Gruppe,- Kurse sowie Camps) bleibt trotz Absage einbehalten.


4. Widerrufsrecht
Nach § 312 g Abs.2 Nr. 10 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


5. Storno und Krankheit
(1) Eine Stornierung vor dem Seminar&Trainings-Camp,Retreat, Workshop, Kurse, ist nur unter Punkt 3.6 und 3.7 (Zahlungsbedingung) möglich. Alles was nach dem Zeitraum erfolgt ist eine Stornierung nicht möglich. Bei nicht erfolgter Teilnahme am Seminar & Trainings-Camp, Retreat, Workshop, Kurse, fallen die vollen Kosten und Aufwendungen des Anbieters an, oder werden einbehalten.

(2) Im Krankheitsfall der teilnehmenden Person kann der Kunde/die Kundin vor Seminar & Trainings Camp, Retreat, Workshop, Kurse-Beginn in Schriftform vom Vertrag zurücktreten und ein ärztliches Attest vorgelegt wird. Das Attest muss im Original vorgelegt werden. Bei einem krankheits- oder verletzungsbedingten Abbruch während des Seminar & Trainings-Camps, Retreat, Workshop, Kurse, wird das Teilnahmeentgelt nicht erstattet.

(3) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ist davon nicht berührt.


6. Absage von Terminen, Änderungsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich vor, die Veranstaltung wegen nicht Erreichens der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 7 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin oder aus sonstigen wichtigen, vom Anbieter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Die teilnehmende Person wird hierüber kurzfristig und schriftlich benachrichtigt.

(2) Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden im Falle der Absage eines Trainings-Camps, Retreat, Workshop, Kurse, zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ausgeschlossen. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, wird nicht gehaftet.

(3) Durch den Nicht-Einsatz von technischen Trainingsmitteln besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für den hiermit im Zusammenhang stehenden Ausfall. (4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die teilnehmende Person nicht wesentlich ändern. Der Anbieter ist berechtigt, die benannten Trainer bei Vorliegen eines wichtigen Grunds wie Krankheit oder Unfall durch andere qualifizierte Trainer zu ersetzen. Ein Anspruch auf Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.


7. Pflichten der teilnehmenden Person
(1) Die teilnehmende Person ist während des Kurses, Workshop, Trainingscamp, Retreat, verpflichtet, Anweisungen der Mitarbeiter des Anbieters Folge zu leisten und die z.B. Seminar & Trainings-Campregeln zu befolgen. Werden diese Anweisungen schuldhaft nicht befolgt und ist dadurch die Gefährdung der Sicherheit von teilnehmenden Personen oder die ernsthafte Störung des reibungslosen Ablaufs des z.B. Seminar & Trainings-Camps zu befürchten, kann die teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(2) Der Teilnehmer ist während des Seminar&Trainings-Camp, Retreat, Workshop, Kurs, verpflichtet, die jeweilige Hausordnung der Unterkunft, Einrichtung, Sportplätze, wo die Teilnehmenden untergebracht sind, einzuhalten und danach Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der jeweiligen Hausordnung, kann die teilnehmende Person bei voller Kostenerstattung des Hauses der Unterbringung und der z.B. Seminar & Trainings-Camp-Gebühren, von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

(3) Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Die teilnehmende Person hat dem ausgesprochenem Ausschluss unverzüglich Folge zu leisten.


8. Gesundheitszustand des Teilnehmers
(1) Die teilnehmende Person muss kranken- und haftpflichtversichert sein. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen der teilnehmenden Person. Voraussetzung für eine Teilnahme ist zudem, dass die teilnehmende Person sportlich voll belastbar und körperlich gesund ist sowie an keiner ansteckenden Krankheit leidet und über eine zum Zeitpunkt des Lehrgangs aktuellen Impfschutz gegen Tetanus verfügt.

(2) Medikamenteneinnahmen und relevante Allergien der teilnehmenden Person sind dem Anbieter schriftlich mitzuteilen.

(3) Bei geringen Verletzungen der teilnehmenden Person, die während des Lehrgangs entstehen, erklärt sich die teilnehmende Person damit einverstanden, dass sie vom Anbieter oder einer von ihm beauftragten Person versorgt wird.

(4) Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Kunde/die Kundin die Verantwortlichen, alle notwendigen Schritte und
Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport der teilnehmenden Person zu veranlassen. Sollten dem Anbieter durch eine medizinische Notfallversorgung einer teilnehmenden Person Kosten entstehen, ist der Kunde/ die Kundin verpflichtet diese zu übernehmen.


9. Foto- und Filmrechte
Der Kunde/die Kundin sowie die teilnehmende Person (und ihre gesetzlichen Vertreter) geben mit der Anmeldung ihr Einverständnis, dass von den teilnehmenden Personen Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und durch den Anbieter, sowie durch die vom Anbieter mit der Umsetzung beauftragten Werbeagenturen verbreitet und veröffentlicht werden – auch im Internet – und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen oder fremden Werbung.


10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz für von der teilnehmenden Person zu verantwortenden Ausfall von Trainingsstunden. Der Anbieter übernimmt ebenso keine Haftung für im Lehrgang auftretende Verletzungen, soweit sie nicht auf ein Verschulden des Anbieters zurückzuführen sind. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenständen bei der Durchführung der Seminar-, Einzel-, und Gruppen-Training & Trainings-Camps, Retreat, Workshop, Kurse.


11. Datenschutz
Der Anbieter behandelt Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie der eigenen Datenschutzgrundsätze. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Durchführung und Abwicklung des Vertrages.


Stand: 1. Januar 2025